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Internet-Abzocke routenplaner-server.com |
C-Shell
#/mod/webdesign/csh
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Internet-Abzocke routenplaner-server.com |
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dieser post geht in richtung "sicheres surfen"
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bezüglich: routenplaner-server.com
Firma: ONLINE CONTENT LIMITED
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ich habe von diesem dienst am 13.12 eine erste schriftliche "letzte mahnung" per post erhalten, war darüber sehr erstaunt und habe natürlich sofort meinen anwalt eingeschaltet (auch wenn es sich hierbei nur um einen 70 eur betrag handelt).
hier einen auszug aus der schriftlichen mahnung:
Zitat: |
Mahnungsdatum: 06.12.2007
Rechnungsnummer: RE08-303394
Kundennummer: RP-1376734522
(...)
Bitte haben Sie Verstänndnis dafür, dass wir im Sinne einer wirtschaftliichen Abwicklung unserer Vertragsverhältbnisse den weiteren Einzug einem drauf spezialisierten Inkasso-/Rechtsanwaltsbüro übertragen werden. Dadurch entstehen Ihnen weitere Kosten und gegebenenfalls weitere Nachteile wie z.B. ein negativer Schufa-Eintrag. Wir bitten Sie erneut, den oben aufgeführten Betrag bis zum 13.12.2007 durch Zahlung auf dem u.g. Konto unter Angabe des Verwendungszweckes 08-OAOOVL-303394-PNXXCX-10 auszugleichen. |
nun habe ich erst am 13.12.07 (18uhr) diese mahnung erhalten. sollte ich denn sofort das geld überweisen - immerhin droht mir ein schufa-eintrag?!? natürlich habe ich das geld nicht sofort überwiesen (die "panikmacherei" ist in solchen fällen ein beliebt angewandtes mittel - also laßt euch, sollte euch so etwas passiert sein, nicht einschüchtern) und sofort meinen anwalt eingeschaltet.
der grund:
ich kann mich nicht daran erinnern, mich dort jemals angemeldet zu haben (kann dies aber leider auch nicht völlig ausschließen --> normalerweise lese ich die AGBs immer recht aufmerksam, doch evtl wurde ich bei dem angebotenem "gewinnspiel" einfach zu fahrlässig - normalerweise nehem ich aber keine kostenpflichtigen dienste in anspruch --> erst recht nicht, wenn es sich um einen routenplaner handelt - da gibt es bereits genügend kostenlose dienste wie zum beispiel map24).
zumindest war es mir sicherlich nicht bewußt, dass es sich hierbei um einen kostenpflichtigen dienst handelt (habe diesen übrigens auch nie genutzt und darum wurden auch sämtliche emails von routenplaner-server.com automatisch in meinen email-ordner "spamverdacht" verschoben).
ich habe natürlich sofort eine nachricht an die verantwortlichen dieses dubiosen dienstes gesendet:
Zitat: |
Sehr geehrte Damen und Herren
Sollte ich mich tatsächlich vor circa 3 Monaten auf routenplaner-server.com angemeldet haben, war ich mir der damit verbundenen Kosten nicht bewusst. Hierüber wurde ich erst durch Ihr Schreiben (Letzte Mahnung - erhalten am 13.12.2007) aufgeklärt. Aufgrund der unzureichenden Preisinformation auf Ihrer Seite fehlt es daher bereits an einem wirksamen Vertragsschluss zu den von Ihnen behaupteten Konditionen.
Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung einer etwaigen vertragsbezogenen Willenserklärung , weil von mir lediglich eine kostenlose Nutzung gewollt war und keine kostenpflichtige.
Schließlich mache ich hilfsweise auch von meinem Widerrufsrecht aus §§ 312d, 355 ff. BGB Gebrauch. Da eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Widerrufsbelehrung in Textform nicht erteilt worden ist (geschweige denn, dass ich wissentlich per Post/Brief darüber informiert wurde), ist der Widerruf auch nicht durch Fristablauf ausgeschlossen.
Aus den genannten Gründen werde ich keinerlei Zahlung leisten.
Von weiteren Mahnungen bitte ich abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schell
P.S.: Ich bitte um rasche Antwort! Evtl. habe ich von Ihnen bereits einige Emails erhalten, da ich mir aber nicht im klaren darüber war, dass es sich hierbei nicht um "Spam" handelt, landeten diese Emails in meinem Ordner "Spamverdacht". Schriftlich wurde ich erst durch die "Letzte Mahnung /Datum 06.12.2007" aufmerksam gemacht, wobei ich die Post erst am 13.12.2007 erhalten habe. Nach Ihren Angaben soll ich jedoch schon bereits am 13.12.2007/Heute die Mahnung begleichen, damit diese nicht zu einem Inkasso-/Rechtsanwaltsbüro übertragen wird.
Ich bitte Sie, mir zunächst einen Beweis zuzusenden, dass ich mich auch wirklich bei Ihnen angemeldet habe!
PPS.: Übrigens: Die "Letzte Mahnung" war auch meine erste per Post erhaltene Mahnung von Ihnen! Unter anderem werde ich aus diesem Grunde zunächst die Verbraucherzentrale und meine ARAG-Rechtschutz kontaktieren!
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die arag-rechtschutz (bei der man übrigens seit mitte 2006 auch internetrechtsberatung erhält - bei der verbraucherzentrale würde die beratung 7eur kosten) hat sich dazu bereit erklärt mich in diesem fall zu unterstützen - übrigens war der anbieter auch hier schon bekannt --> die mahnung direkt begleichen, um sich so weitere kosten zu sparen, wollte die arag übrigens nicht:
Zitat: |
bei einem derart kleinen betrag könnten wir diesen auch sofort auf ihr konto überweisen und sie begleichen diesen bei der firma ONLINE CONTENT LIMITED, es könnte allerdings sein, dass sie darauf dennoch weitere mahnungen erhalten, darum empfehlen wir ihnen einen rechtsanwalt zu kontaktieren |
in zahlreichen foren habe ich von dem selben problem gehört --> wie der rechtsstreit jedoch bei den ahnungslosen usern ausging, wurde nicht beschrieben.
aus diesem grunde möchte ich euch hier auf dem laufenden halten!!!
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in erster linie gilt jedoch immer:
lest euch die agbs immer sorgfältig durch - manchmal sind die kosten eben im kleingedruckten enthalten und nciht immer offensichtlich!
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helfen kann, so kann sie auch jene nicht retten, die reich sind
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15.12.2007 14:05 |
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phlox81
Bote des Lichts und Moderator
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Über ähnliche Abzocke kam in der C't schon mal ein Beitrag.
Ohne konkreten Nachweis ist das imho nichtig. Auch reicht es nicht, den User per AGB einen Vertrag aufzuzwingen.
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phlox81.de | codenode.de
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15.12.2007 15:24 |
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C-Shell
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jepp - ich weiß
habe den beitrag auch schon gelesen
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16.12.2007 00:38 |
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C-Shell
#/mod/webdesign/csh
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Themenstarter
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habe heute mit meinem anwalt gespprochen --> "online content limited" ist wohl bekannt dafür ... hier wird schnell mit rechtlichen konsequenzen etc. gedroht --> bin mal gespannt, ob - nachdem mein anwalt diesen service kontaktiert hat - noch etwas von denen kommen wird (ich bezweifel es)!
fakt ist: die müssen nachweisen, dass ich mich dort angemeldet habe - ob sie das können und ob sie die mühe auf sich nehmen, wird sich zeigen. natürlich gibt es noch weitere ansatzpunkte --> zunächst einmal will es der anwalt allerdings über diesen weg versuchen
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17.12.2007 23:24 |
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phoenix
Moderator
Dabei seit: 22.08.2003
Beiträge: 1.157
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Hier zum Thema ein passendes Video. Ich glaub routenplaner-server.com wird auch genannt.
Zur Seite lässt sich nun auch mal wieder sagen das Herr Michael Burat, welcher die Seite betreibt auch in die früheren Dialergeschäfte, mit dem bekannten Herr Bernhard Syndikus, welcher unter anderen an diesem und diesem Thema beteiligt ist, verwickelt war.
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18.12.2007 09:02 |
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HeaD
Hoffnungsloser Sozialfall in Behandlung bei Styx
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Muß Exe da zustimmen, vor ein paar Tagen habe ich erst einen Beitrag irgendwo in den Nachrichten gesehen, da wurde das extra angesprochen.
(war dort im Zusammenhang mit diesen "Mit wem bist du verwand" "Wie alt wirst Du" "Wie blöd bist du" +fg+ Seiten)
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18.12.2007 14:57 |
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C-Shell
#/mod/webdesign/csh
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Themenstarter
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Zitat: |
Also allein von der Seite ist das meines Wissens eher beruhigend. |
jepp - mach mir darüber auch keine gedanken mehr --> nur einen anwalt sollte man meines wissens auf jeden fall einschalten (es einfach dabei beruhen zu lassen, kann unerwünschte folgen mit sich bringen)
Zitat: |
Original von phoenix
(...)Zur Seite lässt sich nun auch mal wieder sagen das Herr Michael Burat, welcher die Seite betreibt auch in die früheren Dialergeschäfte, mit dem bekannten Herr Bernhard Syndikus (...) |
bei den betreibern wechselt der geschäftsführer schneller seinen namen, als wir unsere unterhosen
zur zeit steht folgende organisation hinter routenplaner--online.de:
Domaininhaber: Katarina Dovcova
Organisation: Online Content LTD
Adresse: Wiesbadener Landstrasse 16
PLZ: 65203
Ort: Wiesbaden Amoeneburg
Land: DE
Zitat: |
Zahlt nicht !!! Amtsgerichtes München vom 16.01.2007, Aktenzeichen: 161 C 23695/06 Internetnutzer müssen nicht zahlen, wenn Anbieter die Kosten nur versteckt angeben - etwa in einem unübersichtlichen Text, am unteren Ende einer Website oder in den allgemeinen Geschäftsbedingungen. |
danke! hilft mir schon etwas weiter - aber zuerst will es der anwalt eben auf der schiene "hat der user xy wirklich ihren dienst genutzt und sich angemeldet?" versuchen - und das können sie mit höchster wahrscheinlichkeit eben nicht nachweisen.
Zitat: |
"Wie blöd bist du" +fg+ Seiten |
tja leider gottes aber wahr! wenn ich mich denn überhaupt dort angemeldet habe, dann muss ich schon recht "blöd" gewesen sein. eigentlich lese/überfliege ich die agbs immer (ps: die agb ist übrigens mit einigen kleinen falltüren bestückt - so wird unter "preisen" der preis nicht direkt aufgeführt) ... ansonsten gilt natürlich immer: schön sorgfältig die agb lesen - eben weil ich das aber immer mache, wollte ich auf solche tücken aufmerksam machen (da ich mich in dieser hinsicht schon als aufgeklärter surfer betrachte und ich mich jetzt donnoch mit so einem sche** herumschlagen muss)!
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18.12.2007 17:52 |
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HeaD
Hoffnungsloser Sozialfall in Behandlung bei Styx
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Mhh ja also eigendlich stimmt es.. wer net alles ließt ist selber schuld.. ok..
Aber wenn es etwas kostet kann man niemanden zumuten das herauszufinden, indem man die 10000 Seiten AGB ließt (zumal man erstmal von einem kostenlosen Dienst ausgeht, den man einfach nur einmalig nutzen möchte und man deswegen eigendlich gar net gegen die AGB verstoßen kann (es sei denn man darf den Routenplaner net benutzen nach dem anmelden
))
Oder eben son winzigen Text da unten.
Als seriöser Verbraucher, geht man von einem seriösen Dienst davon aus, das einem Kosten direkt aufgeführt werden, Kontodaten verlangt werden oder Ähnliches.
Ich weiss schon wieso ich bei kostenlosen Diensten niemals meine echte Adresse eingebe
(wobei das nen Grund für ne Anzeige mehr wäre, wenns denn doch was kostet
)
PS:
Hier findet man auch ein paar (evtl. veraltete) Tips:
http://www.verbraucherrechtliches.de/int...vertragsfallen/
(Schmidtlein sollte ja auch ein Begriff sein +fg+)
In dem TV Bericht, den ich sah, sagte ein Anwalt mal, das der Preise deutlich sichtbar sein muß. Das bedeutet net so winzig das mans net lesen kann, net zwischen 10000 Zeilen Text und vorallem so das man es mit dem Formular oder Sendenbutton in einem Blick hat und nicht das man den Sendenbutton hat, dann noch 20 Meter Werbung und Mist scrollen muß und dann erscheint irgendwann mal ein Preis
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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von HeaD: 18.12.2007 18:38.
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18.12.2007 18:35 |
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