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BlackBoarder
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Die rechtlichen Konsequenzen des DeCSS-Falls |
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02.11.2001, 17:02
DVD-Knacker DeCSS fällt unter Redefreiheit
München (mg) – Ein kalifornisches Gericht hat entschieden, dass die Verbreitung des DVD-Knack-Programms DeCSS nicht illegal ist. Das Gericht ist der Ansicht, dass die Verbreitung des DeCSS-Codes als Äußerung zu bewerten ist und damit von der Verfassung der Vereinigten Staaten gedeckt ist.
„Obwohl der soziale Wert von DeCSS fragwürdig sein könnte, ist es nichtsdestoweniger eine reine Meinungsäußerung“, sagt das Urteil aus. Da Verfassungsrechte über normale Gesetze stehen, kann die freie Meinungsäußerung gesetzlich nicht eingeschränkt werden. Da DeCSS als Meinungsäußerung zu werten ist, kann somit auch dessen Verbreitung nicht gesetzlich eingeschränkt werden. Damit sei DeCSS legal.
Das Urteil ist ein schwerer Schlag gegen die Bemühung der Filmindustrie, die mit allen Mitteln versucht den DVD-Kopierschutz CSS (Content Scrambling System) vor Knacktools zu schützen.
Die Richter stärken jedoch auch die Rechte der Filmindustrie: Zwar ist die Verbreitung von DeCSS nicht mehr illegal, die Verbreitung von mit DeCSS gerippten Filmen dagegen ist weiterhin verboten. Das Verfahren dürfte damit noch lange nicht abgeschlossen sein, denn weitere Berufungsverfahren stehen noch an.
Quelle: http://www.chip.de/news_stories/news_stories_8610021.html
zum thema DVD ohne ländercode
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