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Pflichten für Webmaster |
HeaD
Hoffnungsloser Sozialfall in Behandlung bei Styx
Dabei seit: 31.08.2001
Beiträge: 4.142
Herkunft: Mama
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Pflichten für Webmaster |
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Ich habe heute auf T-Online ein paar wichtige und interessante Hinweise entdeckt, habe leider den Originallink verbaselt ( nach dem Text ist das hier grade illegal weil ich keine direkte Quelle angebe
)
Die juristisch perfekte Homepage
Fehlendes Impressum, mangelhafter Datenschutz oder abgekupferte Linksammlung - kaum ein Website-Betreiber präsentiert seine Homepage juristisch perfekt. Wer über rechtliche Vorgaben hinwegsieht, für den kann es teuer werden!
50.000 Euro Bußgeld drohen
Egal ob privat oder geschäftlich - eine eigene Website ist schnell erstellt. Dabei wissen die wenigsten Homepage-Besitzer, dass sie mit der Online-Schaltung ihres Internet-Auftritts auch Verpflichtungen eingehen und bestimmte Rechtsvorgaben einhalten müssen. Wer dies eher locker sieht und die juristischen Regeln nicht befolgt, kann schnell ins Visier der Justiz geraten. Fehlende Pflichtangaben, falsche Platzierung oder fehlerhafte Bezeichnungen können mit bis zu 50 000 Euro Bußgeld geahndet werden.
Kapital aus Unwissenheit schlagen
Der Gerichtsapparat muss nicht einmal von sich aus aktiv werden. Die vielen Beispiele der letzten Monate zeigen, dass es genug böswillige Zeitgenossen gibt, die sich ihren Lebensunterhalt damit verdienen, mit zivilrechtlichen Mitteln eine Menge Kapital aus unwissenden Homepage-Betreibern herauszuschlagen.
Gehäufte Abmahnungen gegen Betriebe und Vereine
So häufen sich etwa in letzter Zeit Abmahnungen gegen Betriebe und Vereine, die im Internet keine genauen Betreiberangaben im Sinne eines Impressums machen. Die Begründung für den juristischen Schritt: Wer seinen gesetzlichen Pflichten nicht nachkommt, verschafft sich einen Wettbewerbsvorteil. Die dabei anfallenden Anwaltskosten können leicht 1000 Euro und mehr betragen. Solcher Ärger muss nicht sein: Wer einige elementare Regeln einhält, dem kann niemand etwas anhaben. Doch über diese muss man erst einmal Bescheid wissen. Grundsätzlich ist für die rechtliche Beurteilung von Internet-Seiten das Teledienstgesetz (TDG) zuständig. Dieses Gesetz gilt für die Anbieter "geschäftsmäßiger Teledienste".
Auch Privatuser betroffen
Privatuser, die jetzt gleich abschalten, weil sie mit ihrer "Hobbysammlung" nicht geschäftsmäßig im Internet aktiv sind, seien gewarnt: Der Begriff "geschäftsmäßig" ist nämlich im Gesetz nicht näher definiert, so dass fast jede Webseite unter diese Regelung fällt. Wer etwa Bannerwerbung auf seiner Site betreibt, begründet bereits einen geschäftsmäßigen Teledienst. Um hier Probleme auszuschließen, empfiehlt es sich für jeden Websitebetreiber, eine rechtlich vorschriftsmäßige Seite ins Netz zu stellen.
Betreiberangaben
Welche Pflichtangaben sind also für "geschäftsmäßig" Internetseiten erforderlich? Ähnlich wie Zeitschriften müssen Websites ein Impressum bereitstellen, in dem die wichtigsten Kontakt- und juristischen Daten des Betreibers eingetragen sind.
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Impressum:
1.Name und Anschrift
Das Impressum sollte auf jeden Fall den vollständigen Namen und die Anschrift mit PLZ und Straße, sowie eine Telefonnummer und E-Mail-Adresse enthalten. Die Adresse muss "ladungsfähig" sein, wie es im Juristenjargon heißt. Das bedeutet, dass die Angabe eines Postfaches nicht zulässig ist, da man z.B. Unterlassungsklagen per Gesetz nicht an eine Postfachadresse zustellen darf. Privatpersonen haben ihre Pflichten, was das Impressum betrifft, damit erfüllt. Firmen müssen auf alle Fälle zusätzlich ihre Umsatzsteuer-ID angeben (sofern vorhanden), juristische Personen wie Firmen und Vereine einen Vertretungsberechtigten. Anbieter, die im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragen sind, müssen das Registergericht sowie die Registernummer eintragen.
2. Hier muss es stehen
Das Gesetz fordert, dass die Informationen "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" sein müssen. Ob eine Verlinkung von der Startseite aus genügt, oder ob jede einzelne Webseite mit einem entsprechenden Link versehen sein muss, ist dabei nicht ausdrücklich vorgeschrieben.
Webjuristen empfehlen, die Impressumangaben so auf einer Einzelseite verfügbar zu machen, dass der Besucher zum Auffinden keinen Navigationsaufwand betreiben muss. Diese Impressumseite sollte von jeder Webseite schnell erreichbar sein. Empfehlenswert ist etwa, einen Link in einem ständig sichtbaren Navigationsframe unterzubringen, der auf jeder Seite eingeblendet wird.
3. Deutliche Kennzeichnung
Zudem sollte das Impressum auch tatsächlich mit dem Wort "Impressum" gekennzeichnet sein. Problematisch können unterschiedliche Bildschirmauflösungen sein. Der Link zum Impressum muss nämlich unabhängig von der Bildschirmauflösung des Besuchers sichtbar sein. Ein Link links unten auf einer Seite könnte beispielsweise bei der Auflösung 1024x768 noch sichtbar sein, für den Surfer mit Bildschirmauflösung 800x600 aber nicht mehr. Hier muss man einfach verschiedene Auflösungen testen und sehen, dass der Impressum-Link in jedem Fall sichtbar bleibt.
Links:
1. Kennzeichnung
Auf der relativ sicheren Seite ist man, wenn man erstens externe Links auch als solche kennzeichnet, z.B. mit der Überschrift "Externe Links".
2. Hinweise im Fließtext
Bei externen Links im Fließtext stellt man am besten ein kleines Logo - etwa einen Pfeil - vor den Link und weist im Impressum darauf hin, z.B. mit den Worten: "Sämtliche Textlinks, die zu externen Angeboten führen, sind mit dem Symbol x gekennzeichnet."
3. Regelmäßige Überprüfung
Auf alle Fälle sollten Sie die verlinkten Seiten regelmäßig auf ihre Inhalte überprüfen. Denn entscheidend ist, inwieweit der Betreiber Kenntnis von den Inhalten der Webseiten hat, auf die er verweist. Wenn er nämlich im vollen Bewusstsein auf eine fremde Webseite mit illegalen Inhalten verlinkt, hilft eine Distanzierung von den Inhalten nicht weiter. In diesem Fall kann er auch für die fremden Inhalte haftbar gemacht werden. Wird eine fremde Webseite geändert, nachdem er darauf verlinkt hat, kann er dafür nicht haftbar gemacht werden. Erfährt er aber von den neuen Inhalten, ändert sich die Lage wieder.
Datenschutz:
1. Datenschutzrichtlinie
Die Datenschutzrichtlinien sind dem Besucher natürlich immer vor der Eingabe von persönlichen Daten zu präsentieren. Der "Interessenverband Europäischer Webmaster" (http://www.awmn.de/) hat eine Datenschutzerklärung entwickelt, die für viele Webseiten ausreichend sein sollte und auf eigenen Seiten verwendet werden darf. Die Richtlinien können beispielsweise im Impressum platziert werden, bei jeder Datenabfrage von Kunden sollte darauf verwiesen werden.
2. Erlaubnis einholen oder zitieren
Es ist auch nicht erlaubt, fremde Webinhalte für die eigene Homepage zu übernehmen. Denn nicht nur Bücher und Zeitschriftentexte sind urheberrechtlich geschützt, auch selbst aufgebaute Webseiten. Und damit auch die Texte, Fotos, Musik und Stadtpläne auf dieser Site, sogar Seitenhintergründe. Deutsche Gerichte stufen auch Linksammlungen als urheberrechtlich schützenswert ein, da sie diese als Datenbanken ansehen. Wer Teile einer fremden Homepage oder Linksammlung für seine eigene Seite ungefragt übernimmt, muss mit einer Abmahnung, Unterlassungserklärung oder Schadensersatzansprüchen rechnen. Zulässig ist es nur, Inhalte in eigenen Worten wiederzugeben oder kleinere Passagen zu zitieren, aber auch hier müsste man genau genommen schon Urheber und Quelle nennen. Auf der sicheren Seite ist man in jedem Fall, wenn der Urheber ausdrücklich die Erlaubnis gegeben hat.
3. Foren und Gästebücher überprüfen
Betreiber von privaten Gästebüchern oder Foren sollten hin und wieder einen Blick hineinwerfen und prüfen, ob nicht einer der Besucher rechtswidrige Inhalte wie Beleidigungen vom Stapel lässt.
Zwar ist die Rechtsprechung in der Frage, ob der Site-Betreiber für fremden Text auf seiner Homepage verantwortlich ist, uneinheitlich. Bis eine allgemein anwendbare gerichtliche Entscheidung vorliegt, empfiehlt es sich, Foren und Gästebücher regelmäßig nach rechtswidrigen Äußerungen zu durchforsten und diese im Fall des Falles zu entfernen. Außerdem sollte ein deutlicher Hinweis angebracht werden, dass sich der Betreiber der Website die Äußerungen im Forum oder Gästebuch grundsätzlich nicht zueigen macht.
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08.07.2004 12:22 |
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assasine
BlackBoarder
Dabei seit: 09.01.2004
Beiträge: 857
Herkunft: made by mama
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ohhh man sowas ist echt schwachsinnig!
mich kotzt es lansam an das sich die Justiz in alles einmischt! Boah, sowas ist echt zum Kotzen!
hmm ich finde man sollte die Gesetze nich für private Projekte gelten lassen! Schon deswegen weil dann jeder der webdesign lernen will immer Angst haben muss etwas falsch zu machen! Das ist als ob die Justiz dir ne Knarre an die Birne hällt und will das du ne perfekte Seite codest!
mfg assasine
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08.07.2004 13:40 |
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HeaD
Hoffnungsloser Sozialfall in Behandlung bei Styx
Dabei seit: 31.08.2001
Beiträge: 4.142
Herkunft: Mama
Themenstarter
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Ja schön find ich das auch nich... genauso wie sie jetzt verbieten wollen in Deutschland Pornowebseiten zu eröffnen. Das würde bedeutet, große Firmen (da sitzen ja nich nur die Camtussies sindern auch die ganzen Admins, Designer, etc) schmeissen alle leute raus und eröffnen Ihre Firma im Ausland...
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08.07.2004 14:11 |
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Romanticus
Member
Dabei seit: 08.03.2003
Beiträge: 280
Herkunft: ein Land, das in Deutschland nur wenige kennen
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ich habe es schon oft gesagt und ich sage es nochmal - Ich hasse die bürokratie in deutschland!! naja... bei mir sollen sie erst nachweisen, dass meine page gesetzeswidrige inhalte hat. und NIEMAND kann mich zwingen meinen namen und adresse für jeden frei sichtbar ins netz zu stellen - bei denen hackts wohl!!!!
außerdem würde ich sowieso webspace auf ausländischen servern nehmen, wenn es um "sensible" inhalte geht... am besten in einem land, in dem sich die behörden einen dreck ums inet scheren
- russland z.b.
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sowas ist echt krank... hyperdemokratie die manchmal ins diktatorische schlägt... ich frage mich, ob ich in zehn jahren furzen darf, ohne mir eine entsprechende furz-genemigung von der umweltschutz-behörde zu holen.
__________________ Heute sterben die meisten Leute an einer Art schleichenden Menschenverstandes und entdecken zu spät, dass das Einzige, was wir nie bereuen, unsere Fehler sind. Oscar Wilde
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08.07.2004 15:49 |
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zoul3
Member
Dabei seit: 07.02.2003
Beiträge: 268
Herkunft: Berlin
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08.07.2004 20:22 |
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HeaD
Hoffnungsloser Sozialfall in Behandlung bei Styx
Dabei seit: 31.08.2001
Beiträge: 4.142
Herkunft: Mama
Themenstarter
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Ok, sie wollen Pornoseiten nicht löschen sondern Kontrollieren:
Zitat: |
Deutschland im April 2003, der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag tritt in Kraft, die Jugendschützer wollen die erotischen Webseiten kontrollieren |
Quelle : http://www.wir-wollen-bleiben.de/
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09.07.2004 12:35 |
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zoul3
Member
Dabei seit: 07.02.2003
Beiträge: 268
Herkunft: Berlin
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09.07.2004 14:44 |
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HeaD
Hoffnungsloser Sozialfall in Behandlung bei Styx
Dabei seit: 31.08.2001
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Herkunft: Mama
Themenstarter
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was soll der Beitrag nun aussagen? Die von mir gepostete Aktion ist von IVEW.. aber.. was soll Dein Beitrag nun zum Ausdruck bringen ?
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09.07.2004 16:34 |
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